Mobbing im Internet als weltweites Problem.
Eltern und Lehrer sind oft ahnungslos, was die Kinder im Internet treiben und was ihnen widerfährt: Hänseln, Bloßstellen und Diffamieren von Personen mittels Handy, Digitalfoto, Video oder Internet gehören im interaktiven Web 2.0 zum Alltag. Dabei werden aber oft Straftatbestände wie Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Verbreiten von Fotos ohne Zustimmung der Fotografierten erfüllt. Mobbing im Internet - als Cyber-Bullying bezeichnet - ist ein weltweites Problem.
Keine zwei Welten
Im Internet gelten dieselben Rechte wie im realen Leben. Von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist sachliche Kritik am beruflichen Verhalten. Lehrerinnen und Lehrer müssen sich lt. Urteil des Oberlandesgerichts Köln 2007 z.B. unter bestimmten Bedingungen die Benotung durch Schüler gefallen lassen. Verboten sind dagegen Schmähkritik, das Verbreiten von Lügen oder von Informationen aus der Privat- und Intimsphäre. Fotos oder Videos von Personen schützt das Kunst-Urhebergesetz.
Vom Betreiber des Portals die Löschung rechtsverletzender Inhalte verlangen
Anbieter von Video- oder Community-Portalen sind nicht verpflichtet, Inhalte vorab zu prüfen. Aber der Betreiber eines Portals muss rechtsverletzende Inhalte löschen, wenn Geschädigte ihn darüber informieren. Die schlimmsten Fälle von Cyber-Bullying finden sich jedoch auf Portalen im Ausland. Meinungsfreiheit wird z.B. in den USA sehr weit ausgelegt. Dies ist jedoch kein Hindernisgrund für die Europäer, mit vielen Aktivitäten, z.B. mit mehrsprachigen Portalen und länderübergreifenden Initiativen gegen jede Form von Mobbing vorzugehen und den Opfern zu helfen.
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