Titelbild der Rubrik: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Inhaltsbereich

Aufgaben und Angebote der Bundesprüfstelle

Ein Überblick.

Aufgaben der BPjM sind die Indizierung jugendgefährdender Medien auf Antrag oder Anregung ("gesetzlicher Jugendmedienschutz") sowie die Förderung wertorientierter Medienerziehung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange des Jugendmedienschutzes ("Jugendmedienschutz: Medienerziehung").


"Gesetzlicher Jugendmedienschutz": Indizierung jugendgefährdender Medien

Die BPjM entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedien­schutz bzw. auf Anregung von anderen Behörden oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein (Indizierung). Damit unterliegen sie bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Gesetzliche Arbeitsgrundlagen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO JuSchG)
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Tatbestand der Jugendgefährdung:

Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind als jugendgefährdend zu bewerten. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.

Entscheidungsgremien:

Die Bundesprüfstelle entscheidet durch das 12er-Gremium, in Fällen offensichtlicher Jugendge­fährdung durch das 3er-Gremium. Bei allen Entscheidungen der Gremien sind die verschiedenen Gruppen unserer pluralistischen Gesellschaft vertreten.


"Jugendmedienschutz: Medienerziehung": Pädagogische Angebote der BPjM

Die Bundesprüfstelle informiert Eltern und Erziehende, aber auch alle anderen interessierten Bürgerinnen und Bürger über Inhalte und Regelungen des Jugendmedienschutzes.

Die pädagogischen Fachkräfte der Bundesprüfstelle unterstützen Erziehende aber auch dort, wo Medienerziehung über die Orientierung an Indizierungen und Alterskennzeichnungen hinausgeht und helfen ihnen somit, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und zu stärken. Sie vermitteln ihnen Impulse für eine Medienerziehung von Kindern und Jugendlichen, die auf eine inhaltlich und quantitativ ausgewogene wie auch kritische Mediennutzung abzielt.

So bietet die Rubrik Jugendmedienschutz: Medienerziehung auf der Website der BPjM unter anderem ausführliche Tipps zur Medienerziehung, Rat bei Problemen mit der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen, Medienempfehlungen und Wissenswertes zu Chancen und Risiken von Medien.

Juristische und pädagogische Fachkräfte der BPjM bieten auf Messen, Tagungen und in Vorträgen Multiplikatoren und Fachleuten aus Pädagogik, Jugendschutz und Prävention Informationen zu Fragen aus den Themenfeldern Jugendmedienschutz, Medienkompetenz und Medienpädagogik.

Services der BPjM


  • BPjM Service-Telefon: 0228 376631 (Mo.- Do. 08.00 - 17.00 Uhr / Fr. 08.00 - 15.00 Uhr) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesprüfstelle beantworten am BPjM Service-Telefon Fragen zur Medienerziehung, zu empfehlenswerten Medien und zum gesetzlichen Jugendmedienschutz.

  • Publikationen

    - BPjM Aktuell:
    Amtliches Mitteilungsblatt der BPjM (ISSN 1611-3608) mit redaktionellen Beiträgen zum Jugendmedienschutz und der jeweils aktuellen Indizierungsliste (Trägermedien)

    - BPjM Thema: In dieser Reihe finden Sie Publikationen zu Themen des Jugendmedienschutzes und der Medienerziehung.

    Eine Übersicht über alle verfügbaren Publikationen und das Bestellformular für das Mitteilungsblatt "BPjM Aktuell" finden Sie auf der Seite Publikationen.

  • Newsletter Der Newsletter im Internetangebot informiert Sie viermal im Jahr kostenlos über aktuelle Entscheidungen, Ereignisse, Publikationen und die wichtigsten neuen Artikel auf unserer Website. Der Newsletter kann kostenlos unter www.bundespruefstelle.de abonniert werden.

  • Website "www.bundespruefstelle.de"


Foto mit Junge, der mit einer Spiele - Konsole spielt

Gesetzlicher Jugendmedienschutz

  • Wegweiser Jugendmedienschutz
  • Indizierungsverfahren
  • Statistik
  • Rechtsfolgen
  • Arbeitsgrundlagen

Jugendmedienschutz: Medienerziehung

  • Film & Fernsehen
  • Computer- & Konsolenspiele
  • Internet & Handy
  • Lese- & Hörmedien
  • Erziehung & Medienkompetenz
  • Mitmachen & Kompetenz erwerben
Foto mit Mutter und Tochter an einem Computer

  • Vortragsangebote

    Themenbereich "gesetzlicher Jugendmedienschutz"
    Gesetzlicher Jugendmedienschutz hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche von den Einflüssen der Erwachsenenwelt, die ihrem Entwicklungsstand noch nicht entsprechen, fern zu halten und sie so in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Vorträge aus diesem Bereich informieren Sie über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes, auf deren Grundlage die Gremien der Bundesprüfstelle über die jugendgefährdende Wirkung von Medieninhalten entscheiden. Die Referentinnen und Referenten erläutern zudem die Arbeitsweise der BPjM allgemein oder mit Schwerpunkt z. B. in den Themenbereichen Gewaltdarstellung, Rassismus und NS-Verherrlichung oder Hip-Hop-Musik.

    Themenbereich "Medienerziehung, pädagogischer Jugendmedienschutz, Medienkompetenz"
    Mit den Vorträgen will die Bundesprüfstelle Chancen der Medien (Computerspiele, Internet, Handy und andere Medien) aufzeigen, für Gefahren sensibilisieren sowie Hilfen bei der Medienerziehung geben. Sie unterstützt mit Informationen und Tipps Eltern, Erziehende und pädagogisch Tätige dabei, Leichtsinn oder Angst bei der Mediennutzung durch Vorsicht zu ersetzen - und passiven Medienkonsum durch aktive, sinnvolle und verantwortungsvolle Mediennutzung.

    Beide Aufgabenbereiche der Bundesprüfstelle vermitteln Wissenswerters unter anderem zu den Themen:

    • Jugendmedienschutz & Medienerziehung (Überblick):
      Jugendmedienschutz & Medienerziehung als Aufgabe von Familie und Gesellschaft
    • Computerspiele:
      Attraktivität und Risiken von Computerspielen. Gefahren in der virtuellen Welt und wie man sie vermeiden kann.
    • Internet:
      Was macht mein Kind im Internet? Gefahren im Netz und wie man sie vermeiden kann: Ein Überblick
      Was macht mein Kind im Chat und in Communities? Gefahren im Netz und wie man sie vermeiden kann
      Mein Kind im Internet: Mobbing - Cyber-Bullying. Gefahren im Netz und wie man sie vermeiden kann
    • Handy:
      Gewalt unnd Pornovideos auf Schülerhandys: Was können Eltern tun? Was können Fachkräfte tun? 

    Je nach Aufgabenbereich werden Schwerpunkte entweder bei juristischen oder bei pädagogischen Inhalten gesetzt. 

Kontakt

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Rochusstraße 10 - D 53123 Bonn
Postfach 140165 - D 53056 Bonn
T +49(0)228 9621030 - F +49(0)228 379014
E-Mail: info@bpjm.bund.de
Internet: www.bundespruefstelle.de