6. Beiratssitzung der BzKJ Impulse für die Facharbeit: Beteiligung von Jugendlichen im Beirat der BzKJ ist großer Gewinn

Die Beiratsmitglieder der BzKJ haben stehen zusammen und gucken frontal in die Kamera
Mitglieder des Beirats der BzKJ und die vier jugendlichen Mitglieder auf ihrer 6. Beiratssitzung am 14./15.03.2024 in Berlin.© BzKJ

Thomas Salzmann, stellvertretender Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz:

„Die Beteiligung von Jugendlichen im Beirat der BzKJ ist ein großer Gewinn und der richtige Ansatz, um ihre Perspektiven gezielt einzubringen. Das haben die vergangenen zwei Jahre sehr deutlich gezeigt. Die Mitarbeit der Jugendlichen stärkt die fachliche Arbeit im Kinder- und Jugendmedienschutz und liefert darüber hinaus auch spannende Impulse für die Arbeit der BzKJ in der ZUKUNFTSWERKSTATT. Bis zur nächsten Sitzung des Beirats im Herbst steht eine Phase der Revision an. Ein wesentliches Anliegen wird dabei sein, Erkenntnisse zu gewinnen, um die Kinder- und Jugendbeteiligung weiter zu stärken.“

Die Mitglieder des Beirats zeigten sich auf der zweitätigen Sitzung zufrieden mit den bisherigen Ergebnissen ihrer Arbeit in der laufenden Amtsperiode, insbesondere mit der aktiven Beteiligung der jugendlichen Beiratsmitglieder. Die BzKJ ist die erste Bundesoberbehörde, die gesetzlich verankert eine Kinder- und Jugendbeteiligung in ihrem Beirat umsetzt.

Im Rahmen der Sitzung wurden zudem die Ergebnisse der Studie über „Kindgerechte Zugänge zum Internet“ und ein daraus entwickeltes Förderprogramm der BzKJ für das Jahr 2024 vorgestellt. Informationen zu den Studienergebnissen und zum Förderprogramm veröffentlicht die BzKJ in Kürze.

Aktive Jugendbeteiligung im Beirat: Bewerbungsphase für nächste Amtsperiode startet ab Sommer 2024

Die aktuelle Amtsperiode des Beirats läuft noch bis März 2025. In der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgt die Bewerbungsausschreibung für Jugendliche, die sich für einen Sitz in der nächsten dreijährigen Amtsperiode ab März 2025 bewerben möchten. Informationen dazu veröffentlicht die BzKJ zu gegebener Zeit auf ihrer Internetseite.

Für insgesamt vier Jugendliche besteht dann wieder die Möglichkeit, sich aktiv in die Beiratsarbeit einzubringen. Die Sitzungen des Beirats finden in der Regel zweimal im Jahr statt. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen zur Benennung im März 2025 noch keine 18 Jahre alt sind.

Resümee der jugendlichen Beiratsmitglieder auf der 6. Beiratssitzung der BzKJ am 15.03.2024 in Berlin:

„Wir haben in der letzten Amtsperiode erlebt, wie wichtig die Arbeit der BzKJ ist. Dabei durften wir im Beirat erfahren, dass es sich bei der direkten Einbettung von Kindern und Jugendlichen um ein zentrales Anliegen der BzKJ handelt. Besonders hervorheben möchten wir, dass man als junger Mensch im Beirat gleichberechtigt mit allen Mitgliedern ist. Die Mitarbeit im Beirat ist daher eine sehr effektive Möglichkeit, um die Interessen der jungen Generation zu vertreten und diese Sichtweise in das Gremium einzubringen.“

Weiterführende Informationen zum Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz finden Sie auf der Website der BzKJ in der Rubrik „Beirat“.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.