Förderprogramm der BzKJ 2024 Jetzt bewerben: Förderprogramm "Kindgerechte digitale Angebote und Maßnahmen zur Orientierung"

Förderungsfähig sind digitale Maßnahmen und Projekte, die unter Berücksichtigung digitaler Trends und gemäß eines intelligenten Chancen- und Risikomanagements

  • eine altersgerechte, unbeschwerte Teilhabe und die Befähigung zur Teilhabe an medialen und digitalen Strukturen und Prozessen ermöglichen,
  • die altersgerechte Gestaltung und Anlage digitaler Angebote weiterentwickeln und dabei die sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern verstärkt berücksichtigen, um auch älteren Kindern ein altersgerechtes Nutzungserlebnis zu ermöglichen (u. a. durch altersübergreifendes Design sowie altersgerechte Möglichkeiten zu Austausch, Mitwirkung und Beteiligung),
  • den Bedarfen, Interessen und Nutzungsgewohnheiten von Kindern entsprechen,
  • altersgerechte Alternativen zu den prominenten, von Kindern genutzten nicht altersgerechten digitalen Angeboten bereitstellen,
  • über die Einbindung und Optimierung unterstützender Vorsorgemaßnahmen und begleitender Informationen für Erziehende den Ausbau von Selbstschutz und sicheren Interaktionsräumen fördern,
  • niedrigschwellige Orientierung für Kinder und Erziehende liefern, indem sie für Kinder unbedenkliche oder besonders empfehlenswerte digitale Angebote anwenderfreundlich und zielgruppengerecht vorstellen, einordnen und auf diese verlinken.

Förderziele und Voraussetzungen

Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche aktiv und mitgestaltend einbinden, barrierefreien Zugang fördern sowie Möglichkeiten zur begleitenden Unterstützung durch Erziehende bereitstellen. Zudem sollen die Maßnahmen langfristig und vor allem auch über mobile Geräte, mit Fokus auf Tablets und Smartphones – Mobile First, aufgerufen werden können oder langfristig über den Förderzeitraum hinaus wirken.

Zusätzlich gilt, dass nur in sich abgrenzbare Maßnahmen förderfähig sind, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Kooperationen zur bestmöglichen Nutzung von Synergien sind ausdrücklich erwünscht. Nicht förderungsfähig ist die reine Fortführung bestehender Maßnahmen. In diesem Fall ist eine klar erkennbare Weiterentwicklung oder Neuausrichtung im Sinne der dargestellten Bedingungen zwingend erforderlich.

Erfahrungen, Projekte und Ressourcen im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie in der Entwicklung von digitalen Angeboten für Kinder bzw. Orientierungsmaßnahmen sind mit Antragstellung nachzuweisen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Weitere Details zu Antragstellung und Kontaktdaten für Rückfragen können dem Förderprogrammentnommen werden.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.